Mitglied werden

Michael Schum
Tannenstraße 18
97273 Kürnach

Beitragsordnung

Würzburg YoungStars – Interessensgemeinschaft der Freunde des Würzburger Basketballs

§ 1 Beitragsverwaltung

1. Die Beitragsordnung regelt das Beitragswesen des Vereins Würzburg YoungStars – Interessensgemeinschaft der Freunde des Würzburger Basketballs.

§ 2 Aufnahmeantrag

1. Alle natürlichen und juristischen Personen können ordentliche Mitglieder des Vereins werden, wenn sie die Zwecke des Vereins anerkennen.
2. Die Aufnahme in den Verein erfolgt durch schriftlichen Antrag an den Vorstand.

§ 3 Beitragspflicht

1. Jedes ordentliche Vereinsmitglied ist verpflichtet, einen Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
2. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht ausgenommen.
3. Die Höhe des Beitrags wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.

§ 4 Mitgliedsarten

1. Einzelmitgliedschaft
2. Familienmitgliedschaft (zwei Erwachsene und alle eigenen Kinder unter 18 Jahren)
3. Fördermitgliedschaft
4. Mitgliedschaft für juristische Personen

§ 5 Mitgliedsbeitrag

1. Der Mitgliedsbeitrag ist in der Regel jährlich zu entrichten. Über Ausnahmen im Einzelfall entscheidet der Vorstand auf schriftlichen Antrag.
2. Es gelten folgende Beitragssätze:
a) Einzelmitgliedschaft 25 Euro
b) Familienmitgliedschaft 55 Euro
c) Fördermitgliedschaft mind. 50 Euro
d) Mitgliedschaft für juristische Personen 120 Euro

2. Folgende Personengruppen gelten ermäßigte Beitragssätze:
a) Schüler
b) Studenten
c) Auszubildende
d) Altersrentner
e) Erwerbslose
f) Bundesfreiwiligen Dienst
g) Behinderte
4. Für die in Ziffer 3 a) bis g) genannten Personen gelten folgende Beitragssätze:
a) Einzelmitgliedschaft 15 Euro
5. Für Mitglieder im Alter von 0-6 Jahren entfällt der Mitgliedsbeitrag.
6. Der ermäßigte Beitragssatz kann nach Vorlage des entsprechenden Nachweises in
Anspruch genommen werden. Bei befristet geltendem Nachweis ist dieser nach Ablauf der
Geltungsdauer erneut zu erbringen, wenn die Beitragsermäßigung fortbestehen soll.
7. Als Institution gelten juristische Personen.
8. Der Mitgliedsbeitrag ist vier Wochen nach Aufnahme in den Verein und in Folge zum 31.
Juli eines jeden Jahres fällig.
9. Nach Aufnahme in den Verein ist der Beitrag für die laufende Saison in voller Höhe zu
entrichten.

§ 6 Verwendung der Beitrag

1. Die Beiträge der Vereinsmitglieder dürfen ausschließlich für die satzungsgemäße Erfüllung der Vereinszwecke verwendet werden.


§ 7 Schlussbestimmungen

1. Soweit diese Beitragsordnung, die Satzung oder sonstige Ordnungen des Vereins in
einzelnen Beitragsangelegenheiten keine Regelung enthält, trifft der Vorstand die
erforderlichen Entscheidungen.

Die Saison läuft vom 01.07. bis 30.06. eines Jahres.

Bankverbindung:

Würzburg Youngstars e.V.

Sparkasse Mainfranken

IBAN: DE10790500000046067492

BIC: BYLADEM1SWU


Gerne bieten wir Euch das Lastschriftverfahren an. Der verbundene Aufwand für Euch entfällt und bei uns geht pünktlich der Beitrag ein. Bitte nutzt dies!